Neuigkeiten und Handlungsempfehlung zur Meldescheinpflicht
Oberverwaltungsgericht bestätigt: Bundesmeldegesetz ist keine Grundlage zur Erhebung von Gästebeiträgen
Seit dem 01. Januar 2025 gilt, dass die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsstätten entfällt. Jedoch hat diese Änderung des Bundesmeldegesetzes keinen Einfluss darauf, ob Gästebeiträge von Kommunen erhoben werden dürfen. Diese wurde bereits in einem vom DTV in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten dargelegt. Da die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung und Abführung von Gästebeiträgen im Kommunalabgabegesetzen der Länder geregelt ist und nicht über das Bundesmeldegesetz.
Ein Urteil zur Kurabgabensatzung der Gemeinde Fuhlendorf bestätigt diese Auffassung. Grundsätzlich gilt: Maßgeblich für die Zulässigkeit von Gästebeiträgen sind die Kommunalabgabengesetze der Länder und die jeweiligen kommunalen Satzungen. Aufgrund dessen weist der DTV die Kommunen, die Gästebeiträge erheben, darauf hin, ihre Satzungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Weitere Informationen zu Handreichen und ein FAQ zum Meldeschein finden Sie hier. Möchten Sie die Details zur der Urteilsbesprechung im Fall der Gemeinde Fuhlendorf erfahren, können Sie dies hier gern nachlesen.
Handlungsempfehlung vom Deutschen Tourismusverband
Der Deutsche Tourismusverband hat eine Handlungsempfehlung zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) veröffentlicht. Diese möchten wir Ihnen gern zum Download zur Verfügung stellen.